Entsprechende Schutz- und Hygienemassnahmen in der StartWoche sind zwingend einzuhalten. Bitte informieren Sie sich hier, bevor Sie die StartWoche absolvieren.
Hygiene- und Verhaltensregeln
Auf dem Campus sind die Weisungen des Rektorats und der Verwaltungsdirektion «COVID-19: Verhaltensregeln für den Lehr- und Arbeitsbetrieb im Herbstsemester 2020» massgeblich. Die aktuell geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) «So schützen wir uns» finden Sie hier.
Maskentragepflicht
Für das Herbstsemester 2020 gilt als Vorsichtsmassnahme vom Montag, 31. August 2020, bis zum Samstag, 24. Oktober 2020 (Start Semesterbreak), in allen öffentlich/frei zugänglichen Bereichen der HSG-Gebäude (sogenannte «Verkehrsflächen») eine Maskenpflicht. Dies gilt für alle Personen, wenn sie sich von einem Ort zum anderen bewegen. Sobald sie an ihrem Bestimmungsort angekommen sind (Lernplatz, Arbeitsplatz, Mittagstisch etc.), kann die Maske abgenommen werden. Die Maskenpflicht gilt auch für kurze Wege wie z.B. den Weg zur Toilette.
Bitte beachten Sie, dass während des gesamten Zeitraums des Gruppentreffens am Montag, auch wenn Sie sich bereits in Ihrem StartGruppenraum befinden, eine Maskentragepflicht gilt. Es ist zwingend stets eine ausreichende Anzahl an Gesichtsmasken, welche den behördlichen Empfehlungen entsprechen, mit sich zu führen.
Hier finden Sie die Informationen zum korrekten Umgang mit Gesichtsmasken.
Verhalten bei Symptomen
Nur symptomfreie Personen dürfen sich auf dem Campus aufhalten. Falls Sie sich krank fühlen oder Krankheitssymptome aufweisen, bitten wir Sie zu Hause zu bleiben, die Vorgaben des BAG zu befolgen. Informationen zu Krankheitssymptomen finden Sie hier.
Einreise aus Risikoländern
Falls Sie aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko anreisen, müssen Sie sich in Quarantäne begeben. Die aktuelle Liste des BAG der Staaten und Gebiete mit Quarantänepflicht für Einreisende finden Sie hier. Im Fall einer Einreise aus einem der aufgeführten Staaten oder Gebiete, müssen Sie dies der zuständigen kantonalen Behörde mitteilen. Dazu können Sie die folgenden Links benutzen: St.Gallen, anderer Kanton.
SwissCovid App
Wir empfehlen Ihnen die Installation und Nutzung der SwissCovid App. Die App ergänzt das klassische Contact Tracing und warnt. Hier können Sie die App herunterladen.